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   BFH, 28.01.1971 - V R 101/70   

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https://dejure.org/1971,492
BFH, 28.01.1971 - V R 101/70 (https://dejure.org/1971,492)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1971 - V R 101/70 (https://dejure.org/1971,492)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1971 - V R 101/70 (https://dejure.org/1971,492)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Privatnutzung - Unternehmerischer Telefonanschluß - Eigenverbrauch - Eigenverbrauchsbesteuerung - Gegenstandsverwendung - Vorsteuerabzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 101, 178
  • BStBl II 1971, 218
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 17.03.1967 - BT-Drs V/1581
    Auszug aus BFH, 28.01.1971 - V R 101/70
    Es trifft zwar zu, daß § 1 Abs. 1 Nr. 2b UStG 1967 nach der Gesetzesbegründung die Verwendung vorsteuerentlasteter Gegenstände für unternehmensfremde Zwecke wieder belasten soll (Regierungsentwurf eines UStG, Bundestagsdrucksache IV/1590 Amtliche Begründung B zu § 1; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, zu Bundestagsdrucksache V/1581, im einzelnen zu § 1).
  • BFH, 16.07.1970 - V R 95/66

    Auslegung des Begriffs des "Gegenstandes" im Umsatzsteuerrecht

    Auszug aus BFH, 28.01.1971 - V R 101/70
    Danach sind alle Sachen im Sinne des § 90 BGB -- also auch ein Telefonapparat -- lieferfähige Gegenstände im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG 1951 und 1967 (Urteil des BFH V R 95/66 vom 16. Juli 1970, BFH 99, 429, BStBl II 1970, 706) und mögliche Gegenstände eines Eigenverbrauchs.
  • Drs-Bund, 30.10.1963 - BT-Drs IV/1590
    Auszug aus BFH, 28.01.1971 - V R 101/70
    Es trifft zwar zu, daß § 1 Abs. 1 Nr. 2b UStG 1967 nach der Gesetzesbegründung die Verwendung vorsteuerentlasteter Gegenstände für unternehmensfremde Zwecke wieder belasten soll (Regierungsentwurf eines UStG, Bundestagsdrucksache IV/1590 Amtliche Begründung B zu § 1; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, zu Bundestagsdrucksache V/1581, im einzelnen zu § 1).
  • BFH, 01.10.1970 - V R 69/70

    Selbstverbrauch - Überführung in unternehmerischen Bereich - Anlagevermögen

    Auszug aus BFH, 28.01.1971 - V R 101/70
    Für den Selbstverbrauch (§ 30 Abs. 2 UStG 1967) hat dies der Senat bereits ausgesprochen und es sogar als unerheblich angesehen, daß die Überschrift des § 30 UStG 1967 eine gewisse Beziehung zwischen Vorsteuerabzug und Selbstverbrauchsteuer herstellt (BFH-Beschluß V B 45/70 vom 11. Juni 1970, BFH 99, 322, BStBl II 1970, 644; BFH-Urteil V R 69/70 vom 1. Oktober 1970, BFH 100, 278, BStBl II 1971, 36).
  • BFH, 11.06.1970 - V B 45/70

    Ernstlich zweifelhaft - Selbstverbrauch - Zuführung von Wirtschaftsgütern -

    Auszug aus BFH, 28.01.1971 - V R 101/70
    Für den Selbstverbrauch (§ 30 Abs. 2 UStG 1967) hat dies der Senat bereits ausgesprochen und es sogar als unerheblich angesehen, daß die Überschrift des § 30 UStG 1967 eine gewisse Beziehung zwischen Vorsteuerabzug und Selbstverbrauchsteuer herstellt (BFH-Beschluß V B 45/70 vom 11. Juni 1970, BFH 99, 322, BStBl II 1970, 644; BFH-Urteil V R 69/70 vom 1. Oktober 1970, BFH 100, 278, BStBl II 1971, 36).
  • BFH, 09.02.1961 - V 66/58 U

    Versteuerung des für private Zwecke genutzten Treibstoffs bei einer übwerwiegend

    Auszug aus BFH, 28.01.1971 - V R 101/70
    Nur dies will die Rechtsprechung des RFH und BFH gewährleisten, nach der der sich selbst versorgende Unternehmer nicht ungünstiger behandelt werden soll als andere Verbraucher (RFH-Urteile V A 387/34 vom 12. April 1935, RFH 37, 310, RStBl 1935, 925; V 131/40 vom 17. Oktober 1941, RStBl 1942, 51; BFH-Urteil V 66/58 U vom 9. Februar 1961, BFH 72, 475, BStBl III 1961, 173).
  • RFH, 12.04.1935 - V A 387/34
    Auszug aus BFH, 28.01.1971 - V R 101/70
    Nur dies will die Rechtsprechung des RFH und BFH gewährleisten, nach der der sich selbst versorgende Unternehmer nicht ungünstiger behandelt werden soll als andere Verbraucher (RFH-Urteile V A 387/34 vom 12. April 1935, RFH 37, 310, RStBl 1935, 925; V 131/40 vom 17. Oktober 1941, RStBl 1942, 51; BFH-Urteil V 66/58 U vom 9. Februar 1961, BFH 72, 475, BStBl III 1961, 173).
  • FG Köln, 19.07.2019 - 2 K 2672/17

    Klageabweisung in einem sog. "cum/ex-Verfahren"

    Die Feststellungslast für steuermindernde Tatsachen trägt hingegen der Steuerpflichtige (vgl. grundlegend BFH, Urteil vom 28.1.1971, V R 101/70, BStBl II 1971, 218).

    Nach den Grundsätzen der Feststellungslast trifft bei nicht mehr behebbarer Ungewissheit über den Sachverhalt die Feststellungslast für die steuerbegründenden und -erhöhenden Tatsachen die Finanzbehörde, während den Steuerpflichtigen die Feststellungslast für die steuerentlastenden oder -mindernden Tatsachen obliegt (BFH-Urteil vom 28. Januar 1971 - V R 101/70, BStBl II 1971, 218).

  • FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 1684/14

    Anrechnung von Kapitalertragssteuer bei außerbörslichem Erwerb von Aktien vor dem

    (aa) Nach den Grundsätzen der Feststellungslast trifft bei nicht mehr behebbarer Ungewissheit über den Sachverhalt die Feststellungslast für die steuerbegründenden und -erhöhenden Tatsachen die Finanzbehörde, während den Steuerpflichtigen die Feststellungslast für die steuerentlastenden oder -mindernden Tatsachen obliegt (BFH, Urteil vom 28.1.1971, V R 101/70, BStBl. II 1971, 218).
  • FG Hessen, 06.04.2021 - 4 V 723/20

    Aussetzung der Vollziehung einer geänderten Anrechnungsverfügung über

    (a) Nach den Grundsätzen der Feststellungslast trifft bei nicht mehr behebbare Ungewissheit über den Sachverhalt die Feststellungslast für die steuerbegründenden und -erhöhenden Tatsachen die Finanzbehörde, während den Steuerpflichtigen die Feststellungslast für die steuerentlastenden oder -mindernden Tatsachen obliegt (BFH-Urteil vom 28.01.1971, V R 101/70, BStBl. II 1971, 218).
  • BFH, 23.09.1993 - V R 87/89

    Die private Nutzung eines betrieblichen Telefons ist kein

    Soweit der BFH allgemein für Mietsachen und speziell für posteigene Telefonapparate die Auffassung vertreten hat, es handele sich um "dem Unternehmen dienende Gegenstände" i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1967 (BFH-Urteile vom 28. Januar 1971 V R 101/70, BFHE 101, 178, BStBl II 1971, 218; vom 12. August 1971 V R 49/71, BFHE 103, 276, BStBl II 1971, 789, und vom 2. Oktober 1986 V R 68/78, BFHE 147, 544, BStBl II 1987, 42), besagt dies nicht, daß ein Unternehmer sie seinem Unternehmen im oben genannten Sinne zugeordnet hat.
  • BFH, 29.08.1991 - V B 113/91

    Kein Eigenverbrauch bei der Entnahme von Gegenständen, die der Unternehmer ohne

    Zudem bestehe allgemeines Interesse an der Entscheidung darüber, ob der BFH trotz des EuGH-Urteils vom 27. Juni 1989 an seiner bisherigen Rechtsprechung festhalte (Urteil vom 28. Januar 1971 V R 101/70, BFHE 101, 178, BStBl II 1971, 218), wonach die Eigenverbrauchsbesteuerung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1967 nicht davon abhänge, daß der Unternehmer hinsichtlich der auf die Gegenstandsverwendung entfallenden Kosten einen Vorsteuerabzug geltend machen könne.

    Soweit das FA sich auf das BFH-Urteil in BFHE 101, 178, BStBl II 1971, 218 beruft, das zur (nationalen) Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1967 ergangen ist, kommt Divergenz des FG-Urteils nicht in Betracht, weil es nicht diese Vorschrift, sondern die Richtlinienbestimmung mit abweichenden Tatbestandsmerkmalen angewendet hat.

  • BFH, 02.10.1986 - V R 68/78

    Unternehmerischer Telefonanschluß - Privatnutzung - Umsatzsteuer - AG - Tätigkeit

    Die Privatnutzung eines unternehmerischen Telefonanschlusses ist Eigenverbrauch (wie BFH-Urteil vom 28. Januar 1971 V R 101/70, BFHE 101, 178, BStBl II 1971, 218).

    Dies hat der BFH im Urteil vom 28. Januar 1971 V R 101/70 (BFHE 101, 178, BStBl II 1971, 218) entschieden und ausführlich begründet.

  • BFH, 12.08.1971 - V R 49/71

    Telefon - Pkw - Unternehmensfremde Nutzung - Steuerbevollmächtigter -

    Es hält die Vorentscheidung unter Hinweis auf das Urteil des BFH V R 101/70 vom 28. Januar 1971 (BFH 101, 178, BStBl II 1971, 218) für unzutreffend, soweit sie die private Telefonnutzung nicht als Eigenverbrauch behandelt.

    Der Senat hat in dem Urteil V R 101/70 vom 28. Januar 1971 (a. a. O.) entschieden, daß unternehmensfremde Nutzungen eines Telefonanschlusses und eines Pkw in vollem Umfange Gegenstandsverwendung und damit Eigenverbrauch im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2b UStG 1967 sind.

  • FG München, 16.12.1999 - 3 K 1905/97

    Auswirkungen nicht voll erbrachter Einfuhrumsatzsteuerzinsen; Inanspruchnahme für

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  • BFH, 20.07.1988 - X R 6/80

    Umsatz - Wohnung - Vermietung an Unternehmer - Nutzung als Büro und zu

    Das BFH- Urteil vom 28. Januar 1971 V R 101/70 (BFHE 101, 178, BStBl II 1971, 218) betrifft den Fall, über den hier nicht zu befinden ist, daß sich die Gebrauchsüberlassung auf Gegenstände bezieht (z. B. Telefon, PKW), die nacheinander unternehmerisch und nichtunternehmerisch genutzt werden (dazu BFHE 149, 78, 83, BStBl II 1987, 350).
  • BFH, 19.04.1979 - V R 11/72

    Zur Frage der Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Unternehmen eines

    Dies habe bereits der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 28. Januar 1971 V R 101/70 (BFHE 101, 178, BStBl II 1971, 218) entschieden.
  • BFH, 17.07.1986 - V R 85/82

    Gewinnkorrektur bei Erhebung der Umsatzsteuer

  • BFH, 02.10.1986 - V R 67/78
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